Ersatzsensor für Sauerstoffanalysator pro
160,00 €
Das Produkt ist mit den folgenden Kompressoren kompatibel:
BESCHREIBUNG
Kohlenmonoxid (CO) ist ein farbloses, geruchloses, giftiges Gas, das durch das Ausatmen von Motoren oder schlecht gewartete Kompressorfilter freigesetzt werden kann. Wenn es eingeatmet wird, bindet es sich an das Hämoglobin im Blut und beeinträchtigt den Transport von Sauerstoff zum Körpergewebe.
Eine Kohlenmonoxidvergiftung ist extrem gefährlich, kann nur mit sofortiger ärztlicher Hilfe behandelt werden und kann sogar zum Tod führen. Kohlenmonoxid (CO) kann in einem Kompressor durch die Zersetzung des Schmieröls aufgrund von Pyrolyse (chemische Zersetzung durch Hitze) entstehen. Pyrolyse kann auftreten, wenn das System heiß, aber nicht unbedingt überhitzt ist, und die daraus resultierenden kurzfristig hohen CO-Werte würden bei regelmäßigen Probenahmen nicht unbedingt festgestellt werden.
CO SAFEGUARD ist in der Lage, den Kohlenmonoxidgehalt in jedem atembaren Gasgemisch, einschließlich Luft, zu analysieren. Er kann zur kontinuierlichen Überwachung an den Kompressor angeschlossen werden.
CO SAFEGUARD kann auch aus Sicherheitsgründen zur Überwachung des Vorhandenseins von Kohlenmonoxid in jeder Umgebung (im Diffusionsmodus) verwendet werden. Es warnt den Bediener im Falle einer gefährlichen Konzentration.
CO SAFEGUARD sorgt für sicheres Tauchen mit Atemluft. Es ist einfach zu bedienen und ermöglicht es dem Benutzer, persönlich zu überprüfen, ob das Gasgemisch oder die Luft frei von Kohlenmonoxid ist. Unverzichtbar für Tauchbasen, um die Luft im Kompressor zu überprüfen und für Taucher beim Tauchen.
CO SAFEGUARD ist ein volldigitales Messgerät mit zwei optischen und akustischen Alarmen, wenn der Kohlenmonoxidwert die eingestellten Werte überschreitet. Es basiert auf einem modernen elektrochemischen Sensor mit Langzeitstabilität. Der Kohlenmonoxidsensor kann ohne Hilfe des Herstellers ausgetauscht und kalibriert werden. Das Gerät ist in der Lage, 5 ppm (Teile pro Million) zu messen, gemäß EN 12021.